Arbeitsgelegenheiten

 

Arbeitsgelegenheiten sind Zusatzjobs mit der Zielsetzung, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Arbeitsgelegenheiten müssen grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen und dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder die Einrichtung von Arbeitsplätzen verhindern. Die Standards aus der „ Düsseldorfer Erklärung (32 KB)“  werden eingehalten.
Arbeitsgelegenheiten werden in der Regel in der Mehraufwandsvariante mit unterschiedlichen Qualifizierungsanteilen angeboten (sog. „1-Euro-Jobs“), vermehrt aber auch bei besonderer Nähe zu den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes in einer sozialversicherungspflichtigen Variante.