Hilfen zum Lebensunterhalt

Neben den Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt können Sie auch finanzielle Leistungen für sich und Ihre Angehörigen erhalten, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt oder den Unterhalt Ihrer Familie nicht selbst, z.B. durch Annahme einer zumutbaren Tätigkeit oder Einsatz von Vermögen/Einkommen sicherstellen können.
Zu den finanziellen Leistungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zählen die pauschalierte Regelleistung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes, die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung, sowie bestimmte einmalige Leistungen bzw. Zuschläge und Mehrbedarfe. Ebenfalls werden von der ARGE pauschalierte Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entrichtet.

Bitte beachten Sie, dass die finanziellen Leistungen im SGB II nicht - wie beim Arbeitslosengeld I, der früheren Arbeitslosenhilfe oder anderer Lohnersatzleistungen- in Bezug zu Ihrem letzten Einkommen stehen, sondern ausschließlich bedarfsbezogen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben berechnet werden.